CIP-Raum Benutzerordnung (Raum 42-421)

Betreuung durch den IT-Service des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften
(im folgenden IT-Service genannt)

  1. Der CIP-Raum ist Studenten und Mitarbeitern der Fachbereiche Biologie, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften vorbehalten.
  2. Die Festlegungen der Benutzerordnung der PC-und Arbeitsplätze-Pools beziehen sich auf die Technik und Ausstattung aller Räume, die mit PCs und Netzwerkarbeitsplätzen für die Benutzung ausgestattet sind und in der Verantwortung des IT-Service liegen.
  3. Der CIP-Raum dient
    1. der Aus-und Weiterbildung unter Aufsicht eines Lehrverantwortlichen,
    2. der Schulung an Anwenderprogrammen,
    3. der wissenschaftlichen Arbeit,
    4. dem individuellen, freien Üben,
    5. der Nutzung der Kommunikationsdienste im Sinne der Punkte a) -d).
  4. Andere als dienstlich veranlasste oder durch das Studium bedingte Zwecke der Nutzung bedürfen der Genehmigung durch den IT-Service.
  5. Der CIP-Raum ist vornehmlich für Übungsveranstaltungen vorgesehen, diese haben immer Vorrang vor dem freien Arbeiten.
  6. Lokal installierte Software dient ausschließlich zum Zwecke der Forschung und Lehre und ist gemäß den lizenzrechtlichen Bestimmungen zu benutzen.
  7. Folgendes ist strikt untersagt:
    1. jegliche Veränderung der Hardware und der installierten Software, insbesondere die Installation und Nutzung von File-Sharing-Programmen;
    2. die Netzwerk-Trennung der Hardware, z.B. um den Netzanschluss für private Geräte zu nutzen;
    3. jegliche Form der Berührung fremder Accounts oder Daten (z. B. Anwendung von Passwort-Crack-Programmen, Verwendung fremder Nutzerkennungen, selbsterstellte Netzverbindungen);
    4. das Betrachten, Abspeichern oder Verbreiten von Daten strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Relevanz, z.B. mit pornografischen,rassistischen, urheberrechtsverletzenden oder terroristischen Inhalten;
    5. alle Aktivitäten, die dem Ansehen der TU oder deren Angehörigen schaden;
    6. die Benutzung von Spielesoftware;
    7. laute Unterhaltungen;
    8. sowie telefonieren im CIP-Raum
  8. Die Beamer dürfen ausschließlich in den Übungen verwendet werden.
  9. Grundsätzlich können alle Beschäftigten und Studierenden der oben genannten Fachbereiche, die über eine gültige Benutzerberechtigung des RHRK verfügen, den CIP-Raum nutzen. Die Benutzerkennung ist nur für den persönlichen Gebrauch. Sie darf in keinem Fall anderen Personen weitergegeben werden.
  10. Die regulären Öffnungszeiten werden durch Aushang an den jeweiligen Räumen und im Internet bekanntgegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt in den Räumen nicht gestattet.
  11. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IT-Service sind berechtigt, in besonderen Situationen die regulären Öffnungszeiten kurzfristig zu ändern oder den CIP-Raum zu schließen.
  12. Blockzeiten für Veranstaltungen (Lehrveranstaltungen, Lehrgänge, Praktika) sind möglichst vor Semesterbeginn, spätestens aber 14 Tage vor der Veranstaltung, beim IT-Service anzumelden. Einzelnutzer haben zu geschlossenen Veranstaltungen keinen Zutritt.
  13. Abweichende Öffnungszeiten (bedingt durch z.B. Wartung, Systempflege, Reinigung) und Blockzeiten für geschlossene Veranstaltungen werden durch Aushänge oder auf der Webseite des IT-Service bekannt gegeben.
  14. Die Geräte und das Mobiliar sind pfleglich zu behandeln und dürfen nicht aus dem Raum entfernt werden. Defekte Geräte, Möbel oder Software, technische Störungen sowie das Auftreten von Computerviren sind umgehend an den IT-Service, Raum 42-425 Tel. 205-3437, oder im Sekretariat, Raum 42-420 Tel. 205-3771, zu melden.
  15. Das Mitbringen oder Verzehren von Speisen und Getränken sowie das Rauchen ist in den Räumen nicht gestattet. Papierabfälle und anderer Müll sind in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  16. Benutzer dürfen Daten extern auf CDs/DVDs oder Memory-USB-Stick speichern. Es stehen Arbeitsplätze für spezielle Aufgaben zur Verfügung, z.B. Scanner und DVD-Brenner. Sie sind ausschließlich für diese Aufgaben vorgesehen.
  17. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des IT-Service sind berechtigt, Kontrollen zur Einhaltung der Nutzungsbestimmung und der Zugangsberechtigung vorzunehmen und Anweisungen zu erteilen.
  18. Bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung wird die Benutzerberechtigung für den CIP-Raum als auch RHRK-Account umgehend entzogen. Der IT-Service behält sich weitere Schritte vor.
  19. Anregungen, Hinweise und Kritiken richten Sie bitte direkt an den IT-Service oder an das Sekretariat.
  20. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Benutzerordnung, die durch Aushänge im CIP-Raum und auf der Webseite des IT-Service bekannt gemacht wird.

Kaiserslautern den 10.11.2015